Zusammenfasung

Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (2024/1799), gültig ab dem 30. Juli 2024, stärkt das Recht auf Reparatur, verlängert Produktlebenszyklen und fördert die Kreislaufwirtschaft. Sie verändert die Erwartungen an Hersteller, Händler und Verbraucher:innen durch klare Reparaturpflichten, Transparenz und fairen Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturdiensten.
Nahaufnahme einer Person, die ein auseinandergenommenes Smartphone auf einer weißen Werkbank repariert, umgeben von feinen Werkzeugen, Schrauben und einem separierten Display – bei weichem Tageslicht.

Was ist die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur – und warum ist sie so wichtig?

Die Richtlinie verpflichtet Hersteller dazu, bestimmte Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung fair und zügig zu reparieren. Verbraucher:innen dürfen selbst entscheiden, wo sie reparieren lassen, und Hersteller müssen Ersatzteile und technische Informationen zu fairen Preisen bereitstellen. So entsteht ein transparenterer, nachhaltigerer Reparaturmarkt.

Welche Rechte und Pflichten gelten laut Richtlinie?

  • Reparaturpflicht: Hersteller müssen Produkte gemäß Anhang II – z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und Tablets – innerhalb angemessener Fristen und zu fairen Preisen reparieren.
  • Wahlfreiheit: Verbraucher:innen können frei wählen, ob sie den Herstellerservice oder eine unabhängige Werkstatt nutzen – ohne Garantieverlust.
  • Zugang zu Informationen: Hersteller müssen unabhängigen Werkstätten technische Unterlagen und Ersatzteile zu fairen Bedingungen zur Verfügung stellen.
  • Transparenz: Preise und Reparaturinformationen müssen online einsehbar sein. Vor jeder Reparatur gibt es ein standardisiertes Informationsblatt.
  • Verlängerung der Garantie: Erfolgt die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, verlängert sich diese automatisch um ein Jahr.
  • Produktumfang & Ersatzteile: Aktuell gilt die Regelung für bestimmte Haushaltsgeräte und Elektronikprodukte. Ersatzteile müssen bereitgestellt und Software-/Hardware-Blockaden vermieden werden.
  • Refurbished-Optionen: Ist eine Reparatur nicht möglich, darf ein gleichwertiges, generalüberholtes Produkt angeboten werden.

Was bedeutet das für Hersteller und Händler?

Hersteller und Händler müssen Reparaturdienste bereitstellen, transparent kommunizieren und mit Drittwerkstätten kooperieren. Das bringt Umstellungsaufwand – aber auch Potenzial: Wer jetzt in zirkuläre Geschäftsmodelle investiert, stärkt Kundenbindung, schafft Differenzierung und erschließt neue Einnahmequellen.

Zeitplan & Fristen

  • Verabschiedet: 13. Juni 2024
  • Gültig: ab 30. Juli 2024
  • Umsetzungsfrist in den Mitgliedsstaaten: bis Juli 2026
  • EU-weite Reparaturplattform: ab Juli 2027 online

Warum lohnt sich Reparatur auch wirtschaftlich?

Reparatur- und Rücknahmeprogramme senken Entsorgungskosten, schaffen neue Erlösmodelle und stärken die Beziehung zur Kundschaft. Jedes verlängerte Produktleben spart Ressourcen und CO₂ – und reduziert Abhängigkeiten von Neuproduktion.

Wie können Marken erfolgreiche Rücknahme- und Reparaturprogramme umsetzen?

Mit integrierten Plattformen für Rücknahme, Reparatur und Wiederverkauf kannst Du zirkuläre Prozesse effizient abbilden. Automatisierte Systeme sichern Transparenz, Teileverfügbarkeit und Rechtskonformität. Lösungen wie koorvis Resale-as-a-Service helfen Dir dabei, Kreislaufwirtschaft einfach umzusetzen.

Welche Rolle spielt die EU-Reparaturplattform?

Die neue Plattform, die ab Juli 2027 online geht, hilft Verbraucher:innen, Reparaturdienste und generalüberholte Produkte in ihrer Nähe zu finden. Das senkt Hürden, schafft Vertrauen – und bringt die Kreislaufwirtschaft in den Mainstream.

Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen

Die EU-Richtlinie stärkt nicht nur Verbraucherrechte, sondern öffnet auch die Tür für neue Geschäftsmodelle rund um Reparatur, Refurbishment und Wiederverkauf. Wer früh auf zirkuläre Lösungen setzt, kann nicht nur nachhaltiger, sondern auch profitabler wirtschaften.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Produkte sind vom EU-Recht auf Reparatur 2024 abgedeckt?

Aktuell gilt die Richtlinie für Produkte gemäß Anhang II – u. a. Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke) und Unterhaltungselektronik (z. B. Smartphones, Tablets). In Zukunft soll die Liste durch neue Ökodesign-Verordnungen erweitert werden.

Können Verbraucher:innen wirklich unabhängige Werkstätten wählen?

Ja – die Richtlinie garantiert das Recht, jede beliebige Werkstatt zu beauftragen, ohne dass die Garantie erlischt. Hersteller müssen externen Werkstätten die nötigen Informationen und Teile bereitstellen.

Welche Pflichten haben Hersteller in Bezug auf Ersatzteile und Preise?

Hersteller müssen Ersatzteile zu angemessenen Preisen und innerhalb definierter Lieferfristen bereitstellen. Software- oder Hardware-Sperren, die unabhängige Reparaturen blockieren, sind verboten.

Was passiert mit der Garantie nach einer Reparatur?

Wenn die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr – ein Anreiz für qualitativ hochwertige Reparaturen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Richtlinie?

Die Umsetzung und Sanktionen liegen bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese müssen wirksame und abschreckende Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Ab wann ist die EU-weite Reparaturplattform verfügbar?

Die Plattform wird ab Juli 2027 verfügbar sein und soll Reparatur und Wiederverwendung EU-weit einfacher und zugänglicher machen.

Wie profitieren Marken finanziell von zirkulären Reparaturprogrammen?

Zirkuläre Programme schaffen neue Umsatzquellen durch Reparaturdienste und Wiederverkauf, reduzieren Entsorgungs- und Produktionskosten und stärken die Kundenbindung sowie die Markenwahrnehmung im Bereich Nachhaltigkeit.