Zusammenfasung

Wer ist zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet?
Kurz gesagt: Alle, die Elektro- oder Haushaltsgeräte in Deutschland verkaufen. Das ElektroG gilt für:
- Hersteller mit Sitz in Deutschland
- Importeure aus dem Ausland
- Onlinehändler und Marktplatzanbieter
- Vertreiber, die Geräte direkt an Endkund:innen verkaufen (B2C)
- Auch B2B-Produkte sind seit 2023 betroffen
Wenn du Elektrogeräte auf den Markt bringst, bist du auch für deren Rücknahme verantwortlich – egal ob du einen eigenen Shop betreibst oder über Amazon verkaufst.
Was verlangt das Elektrogesetz konkret?
Das Gesetz setzt die EU-WEEE-Richtlinie um – mit einem Ziel: weniger Elektroschrott, mehr Wiederverwertung.
Die wichtigsten Pflichten:
- Registrierung bei der Stiftung EAR, bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird
- Kennzeichnung jedes Geräts mit der durchgestrichenen Mülltonne
- Informationspflichten gegenüber Endkund:innen
- Rücknahmeverpflichtung für Altgeräte – bei größeren Händlern sogar direkt im Geschäft oder beim Neukauf
Übrigens: Die Registrierungspflicht gilt auch für Ersatzteile, Zubehör und Komponenten – nicht nur für komplette Geräte.

Welche Elektrogeräte müssen zurückgenommen werden?
Die Rücknahmepflicht betrifft alle Geräte, die Strom benötigen oder erzeugen – dazu gehören z. B.:
- Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler
- Unterhaltungselektronik und Computer
- Akkus, Ladegeräte, LED-Leuchten
- Werkzeuge, Staubsauger, elektrische Zahnbürsten
- Smart-Home-Komponenten, wie Thermostate oder Sensoren
Je nach Gerätekategorie gelten unterschiedliche Entsorgungsvorgaben – aber alle Geräte müssen nachweisbar zurückgenommen und recycelt werden.
Sind Verkäufer verpflichtet, Altgeräte mitzunehmen?
Ja – sofern du Elektrogeräte vertreibst, bist du gesetzlich verpflichtet, eine Rückgabemöglichkeit für Altgeräte anzubieten. Das betrifft:
- stationäre Händler mit Verkaufsfläche über 400 m²
- Onlinehändler mit entsprechender Lagerfläche
- B2B-Anbieter, sofern sie nicht nachweislich vom Rücknahmesystem ausgeschlossen sind
Dabei ist es egal, ob das alte Gerät dort gekauft wurde – die Rücknahmepflicht besteht unabhängig vom Kaufnachweis.
Was passiert bei Verstößen?
Wer das ElektroG ignoriert, riskiert:
- Verkaufsverbote auf Marktplätzen wie Amazon & Co.
- Abmahnungen und Bußgelder durch Umweltbehörden oder Wettbewerber
- Reputationsschäden, wenn Rücknahmesysteme fehlen oder schlecht kommuniziert werden
Schon formale Fehler wie eine fehlende EAR-Registrierung oder falsche Symbolkennzeichnung können Konsequenzen haben.
Was das ElektroG für Marken im Haushaltsgeräte- und Elektronikbereich bedeutet
Für Unternehmen aus diesen Branchen ist Rücknahme längst nicht mehr nur eine juristische Frage. Es geht um:
- Compliance: Nur wer Rücknahmepflichten erfüllt, bleibt auf dem Markt.
- Service: Kund:innen erwarten Rückgabe-Optionen – am besten digital, einfach und transparent.
- Kostenoptimierung: Wer Second-Life-Produkte aufbereitet, senkt Materialkosten.
- Wettbewerbsfähigkeit: Rücknahmesysteme bieten neue Touchpoints, Markenbindung und Differenzierung.
Beispiel gefällig? So nutzt Apple sein Rücknahmesystem als Wachstumshebel.
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- ✅ Nachweisführung für Behörden (z. B. EAR oder Umweltbundesamt)
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Fazit: Rücknahme ist kein nice-to-have – sondern gesetzlich vorgeschrieben
Das ElektroG verändert die Spielregeln für den Umgang mit Altgeräten. Wer heute noch glaubt, dass Rücknahme nur ein Thema für Großkonzerne ist, wird in den nächsten Jahren überholt – von Marken, die Kreislaufwirtschaft strategisch denken.
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Häufig gestellte Fragen
Wer ist zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet?
Alle Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen, sind rechtlich verpflichtet, diese nach Gebrauch zurückzunehmen. Das gilt für Hersteller mit Sitz in Deutschland, Importeure aus dem Ausland, Onlinehändler auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay sowie Distributoren, die direkt an Endkunden verkaufen. Seit 2023 sind auch Unternehmen, die B2B-Produkte anbieten, von dieser Rücknahmepflicht betroffen. Wer Elektrogeräte ohne gültiges Rücknahmesystem auf den Markt bringt, verstößt gegen das Elektrogesetz.
Was schreibt das ElektroG konkret vor?
Das Elektrogesetz setzt die EU-weite WEEE-Richtlinie um und verfolgt das Ziel, Elektroschrott zu verringern und Recycling zu fördern. Konkret müssen Unternehmen sich bei der Stiftung EAR registrieren, jedes Gerät mit dem durchgestrichenen Mülltonne-Symbol kennzeichnen und Verbrauchern Rückgabemöglichkeiten anbieten. Die Pflicht zur Rücknahme und fachgerechten Verwertung von Altgeräten ist zentral. Die Registrierungspflicht gilt auch für Ersatzteile und Zubehör. Unternehmen, die ihre Rücknahmepflichten professionell organisieren, können daraus Geschäftsmodelle wie Branded Resale entwickeln.
Welche Elektrogeräte müssen zurückgenommen werden?
Die Rücknahmepflicht umfasst alle Geräte, die Strom benötigen oder erzeugen, darunter Großgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Geschirrspüler ebenso wie Unterhaltungselektronik, Computer und IT-Geräte. Auch Kleingeräte wie elektrische Zahnbürsten, Akkus, Ladegeräte und LED-Leuchten fallen unter die Pflicht, genauso wie Werkzeuge, Staubsauger und Smart-Home-Komponenten wie Thermostate oder Sensoren. Je nach Gerätekategorie gelten unterschiedliche Recycling- und Wiederverwertungsanforderungen, aber alle Geräte müssen nachweisbar erfasst, transportiert und fachgerecht recycelt werden.
Sind Einzelhändler zur Rückgabe von Altgeräten verpflichtet?
Ja, stationäre Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern und Online-Händler mit entsprechender Lagerfläche sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Dies gilt als 1:1-Rücknahme, wenn ein Kunde ein neues Gerät kauft, oder als kostenlose 0:1-Rücknahme von Kleingeräten bis 25 Zentimeter ohne Kaufverpflichtung (begrenzt auf drei Geräte pro Geräteart). Auch Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, unterliegen dieser Verpflichtung. Wichtig ist: Es spielt keine Rolle, ob das alte Gerät im selben Geschäft gekauft wurde, die Rücknahme ist rechtlich bindend.
Was droht bei Verstößen gegen das ElektroG?
Das Bundesumweltamt verhängt Bußgelder zwischen 3.000 und 100.000 Euro, je nach Art des Verstoßes. Fehlende Registrierungen, unvollständige Kennzeichnungen oder Nichterfüllung von Rücknahmepflichten können bis zu 100.000 Euro kosten. Zusätzlich drohen Verkaufsverbote auf Marktplätzen, Abmahnungen und Reputationsschäden. Mit einem professionellen Rücknahmesystem können Unternehmen ElektroG-Compliance sicherstellen und dabei Wettbewerbsvorteile erzielen. koorvi hilft mit digitalen Rücknahmeportalen und Compliance-Nachweisführung – mehr unter koorvi.com.

